15.03.2006


F.A.Z.

Erfolg gegen Textentstellung

Reiner Kunze hat sich gegen einen bayerischen Schulbuchverlag durchgesetzt, der seine Texte eigenmächtig in neue Rechtschreibung übertragen hatte.

Der Verlag, der mehrfach einer Vorlage des hessischen Kultusministeriums gefolgt war, das seinen Text eigenmächtig angepaßt hatte, wurde durch Abmahnung und durch eine Unterlassungserklärung bei Meidung einer Vertragsstrafe dazu verpflichtet, Kunzes Texte nur in der Originalfassung abzudrucken. In einer Erklärung Kunzes zu den jüngsten Beschlüssen der Kultusministerkonferenz heißt es, er werde „auch künftig all das zurückweisen, was das Sprachgefühl der Kinder, die intuitive, vom Regelwissen unabhängige Sprachkompetenz beschädigt und vom Rat für deutsche Rechtschreibung in seiner Mehrheit von Verursachern und Befürwortern des Reformskandals unkorrigiert gelassen oder zur Variante umgewidmet worden ist“. (oll.)

(F.A.Z., 15. 3. 2006, S. 1)



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