05.12.2005


Erwin Quambusch

Das Recht auf korrekten Schreibunterricht

Über die unzulässige Ignorierung der Sprachgemeinschaft durch den Staat

Nach der sogenannten „Wiener Absichtserklärung“ sollte die neue Rechtschreibung von 1996 innerhalb der Schulen und der öffentlichen Verwaltung umgesetzt werden.
In Wirklichkeit ist die neue Rechtschreibung für die Verwaltung niemals verbindlich geworden. Daß sie für die Schulen verbindlich geworden sein könnte, ist schon deshalb fraglich, weil die Reform von 1996 von den Schulministerien nicht mehr als verbindlich angesehen wird. Was im Erlaßwege an ihre Stelle gesetzt worden ist, hat ebenfalls keine Verbindlichkeit erlangt. Dies macht ein Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 13. 9. 2005 deutlich.

Lesen Sie den ganzen Aufsatz von Professor Dr. Erwin Quambusch (FH Bielefeld) hier.




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