15.06.2011


Theodor Ickler

Nach Gutsherrenart

Willige Helfer an den Hochschulen

Unzählige Universitätsinstitute, Lehrstuhlinhaber usw. schreiben ausdrücklich vor, daß von der Proseminar- bis zur Doktorarbeit stets "die neue Rechtschreibung", oft ausdrücklich "die jeweils neueste Auflage des Duden" zu befolgen sei.
Ob das rechtlich überhaupt zulässig ist, interessiert niemanden. Das Karlsruher Urteil vom 14.7.1998 liest sich in diesem Licht eher amüsant.

Jedenfalls zeigt niemand auch nur annähernd einen solchen Durchsetzungseifer wie die Hochschulen.


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