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Nachrichten rund um die Rechtschreibreform

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02.06.2005
 

Reinhard Markner
Buchstaben und Staatsräson
Kultusminister erklären die neuen Regeln für notenrelevant

Auf einer zweitägigen Konferenz beraten die Kultusminister der Länder in Quedlinburg über die Umsetzung der Rechtschreibreform.

Fast zeitgleich tagt der Rat für Deutsche Rechtschreibung in Mannheim, der das neue Regelwerk überarbeiten soll. Heute sollen Änderungsvorschläge zur umstrittenen Getrennt- und Zusammenschreibung beschlossen werden.

Die Pressekonferenz in Quedlinburg ist zwar erst für heute um 12Uhr angesetzt. Aber was die Präsidentin der Kultusministerkonferenz zum Tagesordnungspunkt »Rechtschreibreform« verkünden wird, ist hinlänglich absehbar.

Johanna Wanka und ihre Kollegen haben die Absicht, die »Neuregelung der deutschen Rechtschreibung« in der Fassung von 2004 vom kommenden Schuljahr an zur »verpflichtenden Grundlage des Unterrichts« zu erklären. Die Lehrer sollen ihren Schülern abweichende Schreibungen auch dann als Fehler anstreichen, wenn sie dem herkömmlichen Gebrauch entsprechen. Bisher werden sie nur als »veraltet« gekennzeichnet und sind für die Notenvergabe nicht von Bedeutung.
Ausgenommen bleiben vorläufig die drei Gebiete Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung sowie Silbentrennung. Hier wollen die Minister abwarten, welche Änderungen der von ihnen berufene »Rat für deutsche Rechtschreibung« unter der Leitung ihres ehemaligen Kollegen Hans Zehetmair ausarbeiten wird. Für diejenigen Teile der Reform also, deren Generalüberholung im Gange ist (ND vom 11. April), gilt eine verlängerte Übergangsfrist. Alle anderen Teile, deren Revision noch gar nicht begonnen hat, sollen hingegen unverändert Gültigkeit erlangen.

Zehetmair war im Dezember nach eigenen Worten angetreten, »einige der größten Schwachstellen der Reform zu bereinigen«. Das rächt sich jetzt. Denn aus Sicht seiner Auftraggeber ist es überflüssig, sich auch noch mit anderen der größten Schwachstellen abzugeben, von den weniger großen zu schweigen. Man erklärt sie schlicht für inexistent, die betreffenden Regeln für »unstrittig«.

Unstrittig im Sinne der Kultusministerkonferenz sind Schreibungen wie »Stängel«, »Tipp«, »Gussstahl«, »18-Jährige«, »im Übrigen«. Gewöhnung ist alles, sagen die Minister. Zweifel lassen sie lediglich angesichts von Schreibungen wie »nichts sagend« und »heilig sprechen« sowie von Trennungen wie »hi-nauf«, »Ruma-roma« und »Fotos-phäre« gelten.

Oft genug, so sollte man denken, ist die antieuropäische Geistlosigkeit von »Spagetti« und »Varietee« kritisiert worden. Oder die das Auge beleidigende Redundanz von »Schifffahrt«, wo drei gleiche Buchstaben einen einzigen Laut bezeichnen. Oder der grammatische Fehler, den die Großschreibung »Bankrott gehen« in sich birgt. Die Fehlerträchtigkeit der ss-Schreibung wurde in eigens unternommenen empirischen Studien nachgewiesen. An den Ministern ist das alles natürlich nicht völlig vorbeigegangen. Aber in ihrem Politikverständnis hat die Ignoranz einen hohen Stellenwert.

In der Zwischenzeit haben ihre Schweizer Kollegen, die kantonalen Erziehungsdirektoren, einen weiteren Reformvorkämpfer für den Rechtschreibrat nominiert. Der Lehrer Roman Looser hat seinen Doktortitel mit einer Arbeit über gescheiterte Reformversuche früherer Jahrzehnte erworben. »Mehr Aussicht auf Erfolg hätte nur ein Vorgehen, in dem die zuständigen Politiker weniger Rücksicht auf die Sprachgemeinschaft nähmen«, heißt es darin mit einer ganz unschweizerischer Demokratieverachtung. Diese Botschaft, so scheint es, ist bei den in Wahrheit unzuständigen Politikern angekommen. Nach den Sommerferien soll an den Schulen keine Rücksicht mehr darauf genommen werden, in welcher Rechtschreibung die überregionalen Zeitungen und die angesehensten Schriftsteller deutscher Sprache gedruckt werden.

Es geht nur um Buchstaben und doch zugleich um die Staatsräson. Aber ähnlich wie der Bundeskanzler tun sich auch die Kultusminister schwer mit der Herstellung klarer Verhältnisse. Und wie im Falle der angekündigten Bundestagsauflösung wird die Rechtmäßigkeit des Verfahrens noch zu prüfen sein.


Quelle: Neues Deutschland, 3. 6. 2005


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Kommentare zu »Buchstaben und Staatsräson«
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Kommentar von Heinz Flaig, verfaßt am 20.07.2005 um 10.44 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=267#1250

Zum ersten Mal in der langen Geschichte der deutschen Sprache wird die Rechtschreibung der Lernunwilligkeit der deutschen Spaßgesellschaft und
"Neue-Mediengesellschaft" angepaßt. Wenn man es böswillig formulieren wollte, könnte man sagen der allgemeinen Verblödung ! Die PISA-Studie läßt grüßen.
Der ständige Hinweis auf unsere "armen", "betroffenen" Schüler muß dabei recht eigenartig anmuten. Sie sind es hauptsächlich, welche die Lernunwilligkeit, Leseunwilligkeit und die schlechte Lesekompetenz zu Markte tragen.
Frühere Generationen hatten mit der selben Sprache weniger Mühe. Woran das wohl liegen mag ? "Globalisierung" oder die sagenumwobene "geänderte Zeit" sollten in diesem Falle nicht als Argumente für Reformen gelten.
Andererseits sollte jedoch auch nicht vergessen werden, daß die deutsche Bevölkerung nicht alleine aus Schülern besteht.
70 - 80 Prozent der Bevölkerung kommen aus der älteren Generation.
Und diese findet sich in der bevorstehenden Rechtschreiberreform weitgehend unberücksichtigt.
Dabei wäre gegen eine Angleichung der Rechtschreibung in den deutschsprachigen Ländern noch nicht einmal etwas zu sagen.

Unerklärlicher Wahnsinn: Wörter französischer Herkunft werden eingedeutscht, Anglismen - durch eine vom Jugendwahn getriebene Werbeindustrie forciert - jedoch nicht. Unverständlich !
Lieber Rat für Rechtschreibung: Herzlichen Glückwunsch zu dieser unsinnigen, am Volkeswillen vorbeigehenden Reform.
Bei der Mitwirkung von volksfernen Politikern war nichts anderes zu erwarten. Leider !







Kommentar von Fritz Koch, verfaßt am 05.06.2005 um 18.15 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=267#809

Lehrer, die nicht wie ihr Kultusminister nur Dienst nach Vorschrift machen, können es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren, Schülern eine schlechtere Note zu geben wegen Rechtschreibungen, die in einem Jahr wieder zugelassen sein werden. Denn es handelt sich nicht um Unfähigkeit oder Faulheit, wenn Schüler so schreiben, wie sie es in der richtigen Literatur gelesen haben. - Die Kultusminister: "Literatur Lesen gefährdet die Deutschnote."


Kommentar von Weitere Pressestimmen, verfaßt am 05.06.2005 um 10.15 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=267#799

Westfälischer Anzeiger, 4.5.2005

Noch ein Provisorium

Man möchte verzweifeln angesichts solch einfältiger politischer Bockschüsse. Da brütet ein von den Kultusministern höchstselbst eingesetzter Expertenrat (und diesmal sind es tatsächlich Experten) mit qualmenden Köpfen über möglichen Korrekturen an der Rechtschreibreform - und noch bevor überhaupt die Empfehlungen komplett auf dem Tisch liegen, verkünden die Minister das verbindliche Inkrafttreten der ihrer Ansicht nach unstrittigen Fälle. Unabhängig von Sinn und Unsinn der betreffenden Fälle ist das eine Missachtung der Kompetenz des Rates, der nicht weniger als eine Mehrheit der Menschen in diesem Land vertritt. Als hätte die Umsetzung der im Kern nach wie vor sinnvollen Reform nicht schon genug Dilettantismus gesehen. Den meisten Bürgern mag es ja egal sein, wie sie schreiben, doch zehntausende Lehrer und Schüler (deren Beurteilung auch an der Rechtschreibleistung hängt!) müssen nun ebenso wie verzweifelte, kostengebeutelte Verlage mit einem weiteren linguistischen Provisorium leben.

Einen klaren Kurs hätte allein eine demonstrative Einigkeit zwischen Ministern und Rat bringen können, etwa mit einem neuen Termin für ein Komplettpaket. Indem das nicht geschehen ist, werden die ohnehin schon niedrigen Erwartungen der Menschen an die Politik erneut bestätigt. Beschämend. ·
MARKUS HANNEKEN

General-Anzeiger Bonn, 4./5. Juni 2005

Ratlose Räterepublik

Gegenwärtig hätte es Willy Brandt mit seinem Satz „Wer morgen sicher leben will, muss heute für Reformen sorgen" schwer. Denn die Reformer selbst haben durch den Widerstreit von Anspruch und Wirklichkeit dafür gesorgt, dass „Reform" eher als etwas Bedrohliches empfunden wird. Zu dieser Gefühlslage, die zum Politikum geworden ist und notwendige Veränderungen behindert, gehört das Hin und Her um die Rechtschreibreform. Zwar hat die verantwortliche Kultusministerkonferenz einen Rat für deutsche Rechtschreibung eingesetzt, in dem auch Befürworter der „alten" Rechtschreibung zu Gehör kommen. Bevor aber dieser gestern in seine Beratungen ging, hatten sich die Kultusminister schon die Groß- und Kleinschreibung sowie die Laut-Zuordnung herausgepickt, die angeblich unstrittig sind und ab 1. August als verbindlich erklärt. Die Experten im Rat dagegen sind sich vor allem einig, nicht einig zu sein, wie sie die strittigen Fälle der Getrennt- und Zusammenschreibung lösen sollen. Die Reaktionen auf dieses merkwürdige Verfahren sind widerspruchsvoll und Ausdruck einer ratlosen Räterepublik: Während die Philologen die Entscheidung der KMK begrüßen, kritisieren sie der Lehrerverband und alle Reformgegner.
HELMUT HERLES



Kommentar von Helmut Jochems, verfaßt am 03.06.2005 um 16.03 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=267#782

VON: DR.U.KLIEGIS AN: PROF. JOCHEMS DATUM: O3.O6.O5 ZEIT: 15:52:20

Deutscher Elternverein e.V.
Der Bundesvorsitzende
Dr. Ulrich G. Kliegis
Geschäftsstelle des Vereins:
Konsul-Lieder-Allee 36
24226 Heikendorf
Tel. 0431-331144 Fax:0431-331146

Verteiler Agenturen und Redaktionen

Heikendorf, der 3. Juni 2005

Presseerklärung zum Beschluß der KMK, die Reste der Rechtschreibreform zum 1. August 2005 an den Schulen verbindlich zu machen.

"Einen Ausdruck starrköpfigen, uneinsichtigen und unbelehrbaren Verhaltens" nannte Ulrich Kliegis, Bundesvorsitzender des Deutschen Elternvereins e.V., heute die Entscheidung der Kultusministerkonferenz, Teile der Rechtschreibreform auf Biegen und Brechen doch noch zum 1. August 2005 für die Schulen verbindlich machen zu wollen.

"Die Rechtschreibreform in ihrem ursprünglich geplanten Umfang ist auf ganzer Linie gescheitert. Der erst vor wenigen Monaten eingesetzte "Rat für deutsche Rechtschreibung" hat zwar unter dem Vorsitz des ehemaligen bayrischen Kultusminister H. Zehetmair beachtliche Nachbesserungen an dem - von der überwiegenden Mehrheit der deutschsprechenden, -lesenden und -schreibenden Menschen in Europa weiterhin abgelehnten - Regelwerk erarbeiten können. Er braucht allerdings noch erheblich mehr Zeit, um diese Aufgabe abschließen zu können. Wesentliche Teile der experimentellen Schreibweisen wie die Groß- und Kleinschreibung, Lautänderungen und die Eindeutschung fremdsprachlicher Begriffe bedürfen noch der Beratung und Korrektur.

Die Behauptung der Kultusminister, daß Schreibweisen wie die vielstrapazierte 'Schifffahrt' oder das 'aufwendige' Durchsetzen der Schreibweise 'Stängel' unstrittig seinen, entbehrt jeder Grundlage. Das krampfartige Beharren auf der verbindlichen Einführung dieser sprachlichen Abwege schafft nur neue Unruhe und Verwirrung an unseren Schulen, sagte Kliegis.

Der Beschluß der KMK hat für sich zunächst keine Rechtskraft. Kliegis forderte die Ministerpräsidenten aller Bundesländer auf, von ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch zu machen und die Durchsetzung dieses KMK-Beschlusses in Form von Erlassen und sonstigen Verordnungen zu unterbinden. Vielmehr muß dem 'Rat für deutsche Rechtschreibung' ausreichend Gelegenheit gegeben werden, einen für alle Seiten akzeptablen Vorschlag zur Gestaltung der Schreibweisen zu machen.

Der Staat muß sich aus der Gestaltung unserer Sprache heraushalten.

Der Bundestag beschloß am 28.März 1998: "Der Deutsche Bundestag ist der Überzeugung, daß sich die Sprache im Gebrauch durch die Bürgerinnen und Bürger, die täglich mit ihr und durch sie leben, ständig und behutsam organisch weiterentwickelt. Mit einem Wort: Die Sprache gehört dem Volk."

Und das Bundesverfassungsgericht stellte in einem Urteil vom 14. Juli 1998 fest: "Die Rechtschreibung beruht im deutschen Sprachraum nicht auf Rechtsnormen, sondern auf sprachlichen und damit außerrechtlichen Regeln, die auf Akzeptanz angewiesen sind."

Der Deutsche Elternverein e.V. hatte in den vergangenen Wochen Kultusminister und Ministerpräsidenten in einem 'Offenen Brief zur Korrektur der Rechtschreibreform' aufgefordert, die verbindliche Einführung der Rechtschreibreform zum 1. August 2005 auszusetzen.

Abschließend gab Kliegis seiner Hoffnung Ausdruck, daß die Ministerpräsidentenkonferenz sich als fähig erweist, einen einmal gefaßten, aber als unsinnig erkannten Beschluß zu revidieren.


Kommentar von Kölner Stadt-Anzeiger, 14. 4. 2005, verfaßt am 03.06.2005 um 00.52 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=267#772

Bärendienst

Breit und tief ist die Bremsspur. Die Rechtschreibreform, Lieblings- und Schmerzenskind der Kultusministerkonferenz, dümpelt am verschlammten Rand. [...] Die einstigen i-Dötzchen vom Herbst 1998, dem Beschlussjahr der Rechtschreibreform, streben jetzt in Richtung Sekundarstufe I. Sie lernen immer noch nach Regeln, die auf dem Müll landen. Entmutigend. Die Rechtschreibreform - ein Bärendienst für die Lernkultur.


Kommentar von Die Welt, 3. 6. 2005, verfaßt am 03.06.2005 um 00.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=267#770

Rechtschreibrat wirft der KMK Mißachtung vor
Von Joachim Peter

Berlin - Zwischen Kultusministern und dem Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein heftiger Streit entbrannt. Dabei geht es um das Vorhaben der Kultusministerkonferenz (KMK), einen wesentlichen Teil der neuen Rechtschreibung schon zum 1. August verbindlich zu machen. Im Rechtschreibrat formiert sich nun dagegen Widerstand. "Das ist eine Mißachtung des Rats", wetterte der Erlanger Hochschullehrer und Ratsmitglied Theodor Ickler im Gespräch mit der WELT.

In Quedlinburg einigten sich die Kultusminister darauf, neben der Laut-Buchstaben-Zuordnung und der Schreibung mit Bindestrich auch die Groß- und Kleinschreibung zu verabschieden. Nach Auffassung von Ickler muß aber gerade die Groß- und Kleinschreibung, die nach der Rechtschreibreform gegen grammatikalische Grundregeln verstoße, dringend korrigiert werden. "Es ist Unsinn, daß diejenigen Teile der Neuregelung, die vom Rat nahezu beschlußreif ausdiskutiert sind, auf die lange Bank geschoben werden, während andere ebenso problematische Teile, die der Rat noch gar nicht in Angriff genommen hat, am 1. August verbindlich werden sollen", sagte der Sprachwissenschaftler weiter. Hinter der KMK-Entscheidung wittert Ickler die Einflußnahme Dritter: "Leider haben einmal mehr die Interessen der Schul- und Wörterbuchverlage über die Forderung nach sprachlicher Korrektheit gesiegt."

Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde 2004 eigens zur Nachbesserung und zur Behebung von Fehlern bei der Rechtschreibreform eingesetzt. Ihm gehören 18 Mitglieder aus Deutschland an sowie jeweils neun Mitglieder aus Österreich und der Schweiz. Am 8. April dieses Jahres plädierte das Gremium dafür, die Rechtschreibreform teilweise rückgängig zu machen und beispielsweise wieder mehr Verben zusammenzuschreiben. Zu den Streitfällen bei der Groß- und Kleinschreibungen gehören etwa die Neuregelungen "Leid tun" und "Recht haben" oder "Spinnefeind sein" und "heute Abend". Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird aller Voraussicht nach auf seiner parallel zur KMK stattfindenden Sitzung einen Beschluß zur Getrennt- und Zusammenschreibung herbeiführen. [...]



Kommentar von Süddeutsche Zeitung, 3. 6. 2005, verfaßt am 03.06.2005 um 00.17 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=267#769

Strittig – unstrittig – umstritten
Die Kultusminister und der Rat für Rechtschreibung stehen vor einem neuen Konflikt.
Von Gustav Seibt

Zwei wichtige Beschlüsse zur Zukunft der deutschen Rechtschreibung werden am heutigen Freitag gefasst. Die Kultusministerkonferenz (KMK) bleibt bei einem seit langem festliegenden Zeitplan: Am 1. August soll die 1998 eingeführte Neuregelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen im Prinzip verbindlich werden.

Damit wird die bisherige Übergangszeit enden, und Lehrer und Schüler sollen wissen, woran sie sind. Ausgenommen von dieser Regelung sollen lediglich jene (angeblich „geringfügigen“) Teile des Reformwerks bleiben, die noch „strittig“ sind. Für sie bleibt eine längere Übergangsfrist offen, während derer alte und neue Regelungen nebeneinander bestehen.

Außerdem arbeitet seit dem Frühjahr ein neu konstituierter „Rat für Rechtschreibung“ unter dem Vorsitz des ehemaligen bayerischen Kultusministers Hans Zehetmair, dessen Aufgabe es ist, die Reform zu reformieren, der also genau jene strittigen Fragen klären soll, die auch nach dem Ende der Übergangsfrist noch zur Disposition stehen. Die Kultusminister haben sich ausdrücklich festgelegt, keine Beschlüsse ohne den Rat für Rechtschreibung mehr zu fällen.

Nun tagt fast gleichzeitig mit den Kultusministern auch dieser Rat; und er soll auf seiner Sitzung überhaupt seinen ersten verbindlichen Entschluss fassen.

Der berüchtigte § 34

Zur Abstimmung im Plenum des Rates steht eine Vorlage der Arbeitsgruppe, die sich mit dem allerumstrittensten Gebiet der Rechtschreibreform, der Getrennt- und Zusammenschreibung von Wörtern, befasst.

Es geht um den berüchtigten § 34 der Reform, der den Unterschied zwischen „auseinander setzen“ (im Sinne von räumlich trennen) und „auseinandersetzen“ (im Sinne von streiten oder debattieren) einebnen wollte. Hier steht ein produktives Grundvermögen der deutschen Sprache, die Neubildung von Wörtern durch Zusammensetzung, zur Debatte.

Die Kultusminister tagen in Quedlinburg seit Donnerstagabend. Sie werden ihre Sitzung am Freitag von neun Uhr an fortsetzen und wollen um zwölf Uhr an die Presse gehen. Dann sollen die Ergebnisse ihrer Beratungen vorgestellt werden.

Nach dpa-Angaben werden die Kultusminister bekannt geben, dass die „unstrittigen“ Teile des Reformwerks am 1. August definitiv in Kraft treten. Der Rat für Rechtschreibung beginnt seine Sitzung in Mannheim erst um elf Uhr. Seine Pressekonferenz ist für 15.30 Uhr vorgesehen.

Diese zeitliche Überschneidung ist paradox, denn logischerweise müssten ja die Festlegungen der KMK auf jeden Fall den etwas späteren Beschluss des Rates voraussetzen.

So wollte man sich bei der KMK auf Nachfragen auch noch nicht darauf festlegen, was als „strittig“ und was als „unstrittig“ gelten soll.

Betttuch und Majonäse

Jedoch hat sich die KMK schon im April auf eine Generallinie geeinigt, die wohl auch der heutigen Beschlussfassung zugrunde liegt: Als „unstrittig“ gilt demnach die Laut-Buchstabenzuordnung, worunter nicht nur etymologische Ableitungen („überschwänglich“ von „Überschwang“), sondern auch das Doppel-ss bei „dass“ oder „muss“, die dreifachen Buchstaben bei zusammengesetzten Wörtern („Betttuch“) sowie die Möglichkeit, Fremdwörter auch phonetisch zu schreiben (Majonäse) fallen sollen.

Ebenso soll die Groß- und Kleinschreibung als unstrittig gelten, obwohl sich gerade hier diffizile Unterscheidungen im Sprachgefühl verbergen, beispielsweise bei der bisherigen Differenzierung von „ich bin mir im klaren“ und „es bleibt im Unklaren“ oder von „Auto fahren“ (hier liegt ein Objekt vor) und „eislaufen“ (das nach Reformbeschluss zu „Eis laufen“ werden sollte).

„Strittig“ dagegen sind neben der fatalen Getrennt- und Zusammenschreibung vor allem die Zeichensetzung und die Worttrennung am Zeilenende („A-bend“, „Nude-lauflauf“) beziehungsweise die Trennung von Fremdwörtern („Inst-rument“, aber „Demo-kratie“).

Reform der Reform

Hier will die KMK ausdrücklich die Beschlüsse des Rats für Rechtschreibung abwarten; diese strittigen Fragen sollen also auch nach dem 1.August noch offen bleiben. Ob für die jetzige Regelung zum ersten August das heutige Ergebnis des Rats noch berücksichtigt wird, ist unklar, scheint aber unwahrscheinlich zu sein.

Jedenfalls haben die KMK und der Rat für Rechtschreibung ihre sich überschneidenden Sitzungen vorab nicht koordiniert. Aus dem Rat ist zu hören, dass man das Zusammentreffen bei frühzeitiger Kenntnis des KMK-Termins sehr gern vermieden hätte.

Denn die Beschlussfassung des Rats, die heute ansteht, ist so zentral, dass ihr Ergebnis wohl über dessen Schicksal mitentscheidet. Sollte die Mehrheit im Plenum die Vorlage der Arbeitsgruppe zur Getrennt- und Zusammenschreibung nicht annehmen, dann wäre die Reform der Reform gescheitert.

Der Rat hat sich für seine Beschlüsse eine Zweidrittelmehrheit vorgeschrieben; also können schon 13 Mitglieder des 38-köpfigen Rats dessen Entscheidungen lahm legen (lahmlegen?). Vor allem die Vertreter Österreichs und der Schweiz gelten als Anhänger der ursprünglichen Reform.



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